Politik

Verteidigungsministerium plant milliardenschwere Rüstungsaufträge

Verteidigungsministerium
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Um die ärgsten Ausrüstungsmängel der Bundeswehr zu beseitigen, plant das Ministerium von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), noch in diesem Jahr milliardenschwere Großaufträge an die Rüstungsindustrie zu vergeben. Das berichtet das "Handelsblatt" (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Liste der Aufträge.
Haushalts- und Verteidigungsausschuss sollen demnach 18 Vertragsabschlüssen im Wert von jeweils mehr als 25 Millionen Euro zustimmen. Zu den Aufträgen zählt die Beschaffung israelischer HeronTP-Drohnen, auf die sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag verständigt hatten. Der Leasingvertrag kostet für neun Jahre 1,024 Milliarden Euro. Verlängert werden sollen auch die Betreiberverträge für die Heron-1-Aufklärungsdrohnen, die in Afghanistan und Mali im Einsatz sind, bis Ende Februar 2020. Die Bundeswehr soll außerdem sieben Rettungshubschrauber bekommen, die das Beschaffungsamt BAAINBw bereits im September 2016 ausgeschrieben hatte. Und damit Lufttransporte der Bundeswehr nicht allein am Pannentransporter A400M hängen, will das Ministerium den Auftrag über den Einsatz ukrainischer Antonov-Transportflugzeuge für den Zeitraum 2019 bis 2021 verlängern. Zudem will das Ministerium sechs Transportflugzeuge des Typs C-130J Hercules beschaffen, die mit Frankreich vom Standort Evreux aus betrieben werden. Die Liste enthält außerdem mehrere Verbesserungsvorhaben für den Schützenpanzer Puma, einen Instandhaltungsvertrag für den Hubschrauber NH90, Radartechnologie für den Eurofighter, Fernmeldeanlagen für Fregatten, sowie neue Kampf-Uniformen einschließlich "persönlicher Schutzausrüstung". Die Beamten nennen ihre Liste allerdings "vorläufig": "Es wird ganz wesentlich davon abhängen, wann und mit welcher Finanzausstattung das Haushaltsgesetz 2018 verkündet wird", schreiben sie.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.